1. Erstattung nach § 12 Abs. 6 AM-RL (Palliative Therapie) in der vertragsärztlichen Versorgung
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22.09.2011, B 1 KR 8/11 R) ist die Verordnung anthroposophischer Mistelpräparate zur palliativen Therapie von Tumorerkrankungen zur Verbesserung der Lebensqualität rechtssicher möglich. Eine palliative Situation liegt insbesondere vor, wenn:
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Fernmetastasen diagnostiziert wurden,
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oder ein Rezidiv vorliegt, das nach onkologischen Kriterien eine palliative Zielsetzung rechtfertigt.
Rezeptierung: Muster 16 (rosa Rezept):
„Arzneimittelbezeichnung + Ausnahmeverordnung gem. § 12 Abs. 6 AM-RL bei palliativer Therapie“
(Zusätzlich die Diagnose/Symptomatik in der Patientenakte dokumentieren).